FAQ

Hochzei­ten, Events und Veranstaltungen

Der Mietpreis richtet sich nach den gebuch­ten Räumen. Eine Feier im kleinen
(Familien- und Freun­des-) Kreis ist also ebenfalls möglich.

Das lässt sich pauschal schwer festle­gen und richtet sich nach der Art Ihres Events. Gerne können Sie sich mit uns in Verbin­dung setzen, sodass wir den Rahmen der von Ihnen gewünsch­ten Veran­stal­tung bespre­chen können.
Ja. Es ist uns wichtig, dass Sie sich während Ihrer Veran­stal­tung wohl und ungestört fühlen. Für die Dauer Ihres Events ist das gesamte Schloss, der Schloss­hof und der Rosen­gar­ten für Sie reser­viert, auch wenn Sie nur einen Teil dieser Berei­che buchen.
Ja, selbst­ver­ständ­lich lässt sich das Schloss im Zuge der Abspra­che und Planung vorab besuchen. Wir bitten um eine Terminvereinbarung.
Ja. In der schloss­ei­ge­nen Kapelle lassen sich kirch­li­che Trauun­gen aller Konfes­sio­nen ausrich­ten. Sie bietet bis zu 40 Perso­nen Platz. Bei größe­ren Gesell­schaf­ten lässt sich eine Trauung in der Kirche in Friedewald oder der Barock­kir­che in Daaden vereinbaren.

Von April bis Oktober ist es möglich sich am ersten Samstag des Monats auf Schloss Friedewald standes­amt­lich trauen zu lassen. Hierbei ist unser Grüner Saal mit einer Kapazi­tät von ca. 54 Sitzplät­zen als Trauzim­mer geweiht.

Bitte beach­ten Sie, dass eine verbind­li­che Buchung einer standes­amt­li­chen Trauung frühes­tens sechs Monate vor dem gewünsch­ten Termin möglich ist.

Die Mietkos­ten des Grünen Saals für eine einstün­dige standes­amt­li­che Trauung beträgt 295,00 € und wird über das Standes­amt Daaden in Rechnung gestellt. Kleine Raumde­ko­ra­tio­nen sind im Preis mitinbegriffen.

Abwei­chende Termine müssen mit dem Standes­amt Daaden abgespro­chen werden.

Ja. Eine Freie Trauung ist in den Schloss­räu­men, dem Schloss­hof oder dem Rosen­gar­ten möglich.
Ja. Die von uns aufge­führ­ten Pakete und Preis­bei­spiele richten sich vornehm­lich an Hochzeits­fei­ern und Trauun­gen und stellen „Basis­pa­kete“ dar. Sollten Sie weitere Wünsche, andere Vorstel­lun­gen oder eine größere Gesell­schaft haben oder weitere Räumlich­kei­ten bis hin zu der gesam­ten Anlage mieten wollen, stellen wir Ihnen gerne ein indivi­du­el­les Angebot zusammen.
Nein, die Räumlich­kei­ten des Schlos­ses und die Außen­an­la­gen lassen sich modul­weise nach Ihren Wünschen und der Größe Ihrer Gesell­schaft zusam­men­stel­len. Gerne erstel­len wir Ihnen hierzu ein indivi­du­el­les Angebot.

Nein, wir betrei­ben keine eigene Gastronomie/kein eigenes Restau­rant. Bei Buchung einer Veran­stal­tung mit einem
Festessen oder Häppchen zu einem Sektemp­fang muss ein exter­ner Catering­ser­vice hinzu­ge­bucht werden. Gerne vermit­teln wir Empfehlungen.

Gastro­no­mi­sche Leistun­gen unserer­seits umfas­sen: Einen Sektemp­fang, die Geträn­ke­ver­sor­gung während Ihrer Veran­stal­tung und ein Kaffee- und Kuchen­buf­fet mit selbst­ge­mach­ten, rusti­ka­len Landhauskuchen.

Das Mitbrin­gen eigener Speisen und Getränke ist nicht gestattet.

Wenn Sie einen eigenen, profes­sio­nel­len Caterer engagie­ren möchten, ist dies gerne möglich. Dieser sollte sich der räumli­chen Gegeben­hei­ten der histo­ri­schen Anlage aus logis­ti­schen Gründen bewusst sein.

Gerne vermit­teln wir unsere Catering­kon­takte. Bei der Abspra­che stehen Sie in direk­tem Kontakt zum Caterer und können zwischen Gänge-Menüs nach Ihrem Belie­ben, warmen
und kalten Buffets oder Themen­buf­fets, Grill- und BBQ-Spezia­li­tä­ten uvm. auswäh­len. Durch unsere Auswahl an Catering­part­nern bleiben kaum
Wünsche offen.

Nein, derzeit noch nicht. Ein Ausbau an Übernach­tungs­mög­lich­kei­ten auf der Schloss­an­lage Friedewald ist langfris­tig geplant, diese können jedoch noch nicht angebo­ten werden. Gerne vermit­teln wir Ihnen jedoch Übernach­tungs­mög­lich­kei­ten von exter­nen Partnern in der Umgebung.

Ja, aller­dings nicht in den Außen­an­la­gen. Um eine Lärmbe­läs­ti­gung der umlie­gen­den Anwoh­ner zu vermei­den, kann Ihre Feier nach 22 Uhr in den Innen­räu­men weiter­ge­führt werden.

Nein, bei Buchung unserer Räume/Außenanlagen wird Ihnen eine Endrei­ni­gungs­pau­schale berech­net, sodass Sie sich um nichts weiter kümmern müssen. Sollten außer­ge­wöhn­li­che Verschmut­zun­gen oder Beschä­di­gun­gen während Ihrer Mietdauer entstan­den sein, wird Ihnen die Reini­gung dieser separat in Rechnung gestellt.
Ja. Eine Vielzahl von Parkplät­zen sind auf der Schloss­an­lage vorhan­den. Bei großen Veran­stal­tun­gen lassen sich auch weitere Parkplätze in der Umgebung anmieten.

Nur die Außen­an­la­gen sind barrie­re­frei erreich­bar. Ein barrie­re­freies WC ist vorhan­den. Wie bei vielen anderen histo­ri­schen Bauten wurde dies beim
Erbau im 16. Jahrhun­dert leider nicht beach­tet. Das Schloss ist somit leider nur über Treppen zu errei­chen. Um eine denkmal­ge­rechte
Lösung möchten wir uns in der Zukunft bemühen. Bis dahin stellen wir Ihnen bei Buchung einer Veran­stal­tung jedoch gerne optio­nal Service­per­so­nal
zur Seite, um Ihnen oder Ihren Angehö­ri­gen oder Gästen zu helfen.

Nein. Da es sich um eine denkmal­ge­schützte Anlage handelt, ist das Anbrin­gen von Dekora­tio­nen oder ähnli­chem streng untersagt.
Das Steigen­las­sen von Luftbal­lons oder ähnli­chen Objek­ten und Werfen von Reis oder Konfetti ist grund­sätz­lich im Innen- und Außen­be­reich unter­sagt. Dies hat natur­schutz­recht­li­che Gründe im Außen­be­reich sowie Gründe eines unver­hält­nis­mä­ßi­gen Reini­gungs­auf­wan­des im Innen­be­reich (Reiskörner/Konfetti in Fugen der histo­ri­schen Böden, aufge­stie­gene Luftbal­lons bei einer Decken­höhe von über fünf Metern). Wir bitten um Ihr Verständnis.
Nach Abspra­che kann ein Feuer­werk im Außen­be­reich grund­sätz­lich möglich sein. Wunder­ker­zen im Innen­be­reich nur nach Abspra­che und im Außen­be­reich nur nach sachge­mä­ßer Entsor­gung. Sollte hier ein Mehrauf­wand oder eine Beschä­di­gung entste­hen (wegge­wor­fene Reste in Blumen­bee­ten, Büschen, etc. oder Brand­fle­cken an Wänden oder Böden) wird Ihnen dies separat in Rechnung gestellt.
Ja, im Zuge einer gebuch­ten Veran­stal­tung lässt sich eine Hüpfburg aufbauen.
Rauchen ist in den Außen­an­la­gen des Schlos­ses bei einer sachge­mä­ßen Entsor­gung der Reste in den dafür bereit­ge­stell­ten Behäl­tern möglich. Im Innen­be­reich ist das Rauchen streng untersagt.

Allge­mei­nes

Nein. Das Schloss und die Außen­an­la­gen sind NICHT öffent­lich zugäng­lich. Um den Hochzeits- und Event­gäs­ten des Schlos­ses Exklu­si­vi­tät und Privat­sphäre zu gewähr­leis­ten, ist es nicht möglich, die Schloss­an­lage zu besich­ti­gen. Sollten Sie eine Besich­ti­gung mit Schul- (oder aus anderen Bildungs­ein­rich­tun­gen stammen­den) oder Touris­ten­grup­pen wünschen, setzen Sie sich bitte vorab mit uns in Verbin­dung, um einen Termin zu verein­ba­ren. Wir möchten Sie auch ausdrück­lich bitten, dies zu beher­zi­gen. Ein Spazier­gang im Park kann durch ungesi­cherte Bäume und Hänge lebens­ge­fähr­lich sein.

Nein, derzeit gibt es keine öffent­li­che Gastro­no­mie auf Schloss Friedewald. Ein Café im Schloss­park ist nicht ausge­schlos­sen, jedoch ohne bishe­ri­gen festen Planungs­rah­men. Über weitere
Entwick­lun­gen halten wir Sie natür­lich auf dem Laufenden.

Ohne eine vorhe­rige Abspra­che ist eine selbst­stän­dige Aufnahme mit einer Drohne untersagt.
Private Fotos und Videos vor dem Haupt­tor sind ohne weitere Abspra­chen oder Kosten erlaubt. Dabei möchten wir Sie bitten, von Aufnah­men im Vorhof abzuse­hen. Geschäft­li­che Aufnah­men für Werbe­zwe­cke sind nur nach Abspra­che möglich. Sollten Sie ein Fotoshoo­ting für Ihre Hochzeits­bil­der oder geschäft­li­che Aufnah­men im Schloss/Schlosshof/Rosengarten machen wollen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Haben Sie weitere Fragen, zögern Sie bitte nicht, uns unter kontakt@schloss-friedewald.de zu kontaktieren.